AGB2025-03-08T19:23:16+01:00
AGB, Gastbeherbergungsvertrag und involvierte Hausordnungsvereinbarung


Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Ferienobjekten und Vermittlung von Zusatzleistungen zwischen dem Gast und Feriensiedlung Schwalbennest GmbH, Nonnevitz 21, 18556 Dranske (nachstehend kurz Gastgeber genannt).


Die vertraglichen Vereinbarungen werden durch Antritt der Nutzung des Objekts im gebuchten Zeitraum durch die Parteien anerkannt bzw. durch Leistung der Anzahlung oder des gesamten vereinbarten Abrechnungsbetrages für die Beherbergung.

1. Haftung Dritter

1.1. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Vertragsschluss

2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage.

2.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem Gastgeber direkt herausgegeben werden, sind für diese und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.

2.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

2.4. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung / Rechnung an den Gast postalisch oder auf elektronischem Weg übermitteln.

2.6. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgeber vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

3. Reservierungen

3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart (Option), so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber entsprechend Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, ist die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung durch die Gastgeber gegenstandslos. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung dann verbindlich, wenn der Gastgeber eine entsprechende Annahme durch Zusendung einer Buchungsbestätigung bestätigt.

4. Preise und Leistungen

4.1. Die im Prospekt/Homepage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die jeweils zum Buchungszeitpunkt geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nebenkosten, wie zum Beispiel die Reinigungsgebühr, Stromkosten und Duschmarken werden gesondert ausgewiesen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Evtl. Zuschläge, z.B. für die Unterbringung von Haustieren (wenn ausdrücklich für diese Unterkunft erlaubt), wird als einmalig vereinbarter Betrag in Rechnung gestellt.

4.2. Die von dem Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen.

4.4. Die Unterkunft entspricht dem Standard einer Campingausstattung, mit Betten, Tischen, Stühlen, Schrank, Kühlschrank, Kaffeemaschine und Kochplatten, sowie Geschirr und Schüsseln. Eine Gewähr übernimmt der Gastgeber nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

4.5. Die vereinbarten Preise, welche sich aus der Preisdarstellung auf Online-Inseraten oder auf der Homepage oder aus sonstigen Angebotsdarstellungen ergeben, drücken die Preisvereinbarung zum Zeitpunkt der Erst-Buchung aus. Der Gastgeber übernimmt keine Gewähr über den jeweils günstigst möglichen Preis. Der Preis gilt als bei der Buchung vereinbart. Ebenso gilt der erstmalig vereinbarte Preis als vertragliche Grundlage, auch wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt und einen neuen Vertrag mit gleichem Buchungszeitraum in dem Objekt abschließt.

4.6. Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart (z.B. bei gesonderter Nutzung), mit einer vereinbarten Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, die über den normalen Reinigungsaufwand hinausgehen, so wird deren Beseitigung dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4.7. Der Gastgeber stellt, soweit vorhanden, Parkplätze zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, doch nach Angebot und Zuweisung des Gastgebers kann der Gast auf den bereitgestellten Flächen, die für Parkplätze gekennzeichnet sind und die ihm vom Gastgeber zu gewiesen wurde, seinen PKW parken. Die Parkgebühr beträgt pro Tag und KFZ 2,- €.

5. Zahlung

5.1. Unter Vorbehalt des Gastgebers kann mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) binnen einer Frist von zwei Wochen vom Gast/Auftraggeber eine Anzahlung eingefordert werden, die auf den Buchungspreis angerechnet wird (Vorauszahlung/Vorkasse). Die Restzahlung ist bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Buchungspreis sofort fällig.

5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann die Gastgeber eine Anzahlung verlangen. Ist die Anzahlung entsprechend 4 Wochen vor Reisebeginn oder entsprechend bei kurzfristigeren Buchungen, der gesamte Rechnungsbetrag, nicht vom Gast geleistet, ist der Gastgeber berechtigt, aus diesem Grund die Buchung zu stornieren.

5.3. Grundsätzlich gilt die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Zahlungsweise.

5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Die Zahlungen erfolgen bargeldlos per Überweisung oder auf von der Feriensiedlung Schwalbennest GmbH angegebenen elektronischen Zahlungswegen (z.B. per Paypal). Vor Ort Zahlungen per EC- oder Kreditkarte sind nicht möglich.

5.5. Sollte bis zum Anreisezeitpunkt der vollständige Rechnungsbetrag inkl. aller Nebenkosten, regionalen Gebühren (wie Kurtaxen) oder gebuchten Optionen, nicht vollständig erbracht sein, kann der Gastgeber auf eine komplette Zahlung der gesamten Beträge bestehen und ist nicht verpflichtet, vorher Zutritt zu den Mietobjekten zu gewähren. Auch eine Teilnutzung oder Inanspruchnahme einzelner Vertragsbestandteile ist in diesen Fällen ausdrücklich nicht vereinbart. Außerdem ist der Gastgeber dann berechtigt, die Unterkunft behelfsweise weiterzuvermieten, um die entgangenen Einnahmen durch ausstehende Zahlungen durch weitere Vermietung zu kompensieren.

6. Rücktritt (Stornierung) und Nichtanreise

6.1. Der Gast/Auftraggeber kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt, zur Vermeidung von Missverständnissen, schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Gastgeber. Im Falle des Rücktritts durch den Gast bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

6.2. Es gelten die auf dem genutzten Buchungsportal hinterlegten Stornierungsbedingungen. Bis 29 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei, ab 28 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises, ab 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, ab 7 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

6.3. Der Gastgeber wird sich im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft, um eine anderweitige Neuvermietung der Unterkunft bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

6.4. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die unter Ziffer 6.3. berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen erfolgt ist. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.5. Der Abschluss einer Reise‐Rücktritts‐Versicherung wird entsprechend empfohlen.

6.6. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

6.7. Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6.8. Der Beherbergungsbetrieb hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6.9. Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht den vertragsgemäßen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

7. An‐ und Abreise / Anmeldung

7.1. Die Anreise des Gastes kann zu den Rezeptionszeiten erfolgen. Zum Teil sind Schlüsseltresore vorhanden, die sich in der Nähe der Rezeption befinden. Nummer des Tresors und Schlüsselcode werden rechtzeitig dem Gast mitgeteilt. Der Schlüsseltresor muss bis 24 h nach Ablauf des vereinbarten Anreisetages gelehrt werden, da ansonsten der Tresorcode verfällt. In diesen Fällen kann jedoch ein neuer Zugangscode zum Schlüsseltresor ausgestellt werden. Hier reicht eine telefonische Kontaktierung der Verwaltung. Schlüssel sind unbedingt nicht von Reinigungskräften in Empfang zu nehmen, da der technische Ablauf der Schlüsselübergabe nicht geändert werden darf. Ob das gebuchte Objekt mit Schlüsseltresor zugänglich ist, wird dem Gast rechtzeitig mitgeteilt.

7.2. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Gast bis 19 Uhr angereist ist. Bei einer späteren Anreise kann keine Garantie über eine mögliche Unterstützung bei Problemen mit dem Zugang gewährt werden. Der Gast hat deshalb bitte im Falle einer Anreise nach 19 Uhr vorher die Verwaltung über die spätere Anreise telefonisch zu informieren.

7.3. Die Abreise des Gastes hat, vorbehaltlich eines anderweitig und schriftlich vereinbarten Zeitpunktes, spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, z.B. durch Behelfsunterbringung nachfolgend anreisender Gäste durch Verzögerungen im Service und Reinigungsablauf bleibt vorbehalten.

7.4. Die Räumung gemäß 6.3 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Gastgeber analog der Schlüsselentgegennahme in den Schlüsseltresor oder in der Rezeption bis 10 Uhr übergeben wurden. Eine andersartige Hinterlassung des Schlüssels als Abgabe in der Rezeption oder Einlagerung in den Schlüsseltresor gilt nicht als Übergabe, dementsprechend wird die Räumung durch den Gast gehemmt. Etwaige direkte Kosten zur Erlangung des Schlüssels sowie die Folgekosten durch Verhinderung des zeitgerechten Zutritts der Unterkunft trägt der Gast. Hier kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass jederzeit und unmittelbar ein Ersatzschlüssel zur Verfügung stehen kann. Sollte eine Einlagerung in dem Schlüsseltresor oder die Abgabe in der Rezeption nicht unverzüglich möglich sein, ist der Gast angehalten, einen zumutbaren Aufwand zu betreiben, um die Verwaltung entsprechend kurzfristig zu informieren und die Schlüsselübergabe anderweitig zu vereinbaren.

7.5. Der Gast wird aufgefordert, sorgsam mit dem/den überlassenen/m Schlüssel/n umzugehen. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten von 25,- € inkl. MwSt. zum Austausch der Schließanlagen und Neubeschaffung der Schlüssel. Es wird grundsätzlich nur ein Schlüssel zur Nutzung während des Aufenthaltes für den Gast zur Verfügung gestellt. Eventuell weitere, sich im Schlüsseltresor befindliche Schlüsselexemplare dienen dem Servicepersonal und müssen im Schlüsseltresor verbleiben. Der Schlüsseltresor ist für die Dauer des Aufenthaltes für Gäste zur Übergabe und Aufbewahrung des Schlüssels nutzbar. Der Code für den Schlüsseltresor ist für die Dauer des Aufenthaltes gültig. Sollte ein Code für den Schlüsseltresor nicht einwandfrei funktionieren, stellt dies keinen grundsätzlichen Mangel an der Beherbergungsvereinbarung da, der Gast erhält telefonisch jederzeit unverzüglich einen neuen funktionierenden Code.

7.6. Werden nach Abreise des Gastes Gegenstände in der Unterkunft oder auf den zugehörigen Arealen aufgefunden, welche zweifelsfrei dem Gast zugeordnet werden können, wird der Gast vom Gastgeber auf den vorliegenden Kommunikationswegen informiert, wenn der Wert der Gegenstände offensichtlich 100 € übersteigt. Bei geringerwertigen Gegenständen wird von einer bewussten Zurücklassung ausgegangen und der Gast ist angehalten, bei gewünschter Zusendung den Gastgeber zu informieren. Generell werden diese Gegenstände 6 Wochen ab Abreise unversichert und ohne Gewähr auf korrekte Lagerung aufbewahrt. Wünscht der Gast eine Zusendung dieser Fundsachen, wird der Gastgeber diese gegen eine Kostenpauschale von 20 Euro für innerländlichen Versand und von 40 Euro für einen Versand außerhalb des Landes unversichert zusenden, soweit dies nach Art und Umfang der Gegenstände zumutbar ist. Andernfalls obliegt es dem Gast, die Organisation der Rücksendung vorzunehmen. Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums werden die Gegenstände neutral entsorgt.

7.7. Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.

7.8. Gegebenenfalls ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet den Gästen den Meldeschein für Beherbergungstätten vorzulegen (als vorzulegendes Exemplar oder auf elektronischem Wege). Die Gäste sind dann zur Ausfüllung verpflichtet. Wir sind dazu ermächtigt diesen gegebenenfalls den zuständigen Ämtern (Meldebehörde, Ordnungsbehörde oder Polizeibehörde) im Einzelfall zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung vorzulegen. Die Vorlage und Einsichtnahme des Personalausweises, sowie die Notierung der und das KFZ-Kennzeichen werden ebenfalls auf dem Meldeschein dokumentiert.

8. Allgemeine Rechten und Pflichten des Gastes, Hausordnung

8.1. Der Gast darf die Unterkunft nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Vertrag genannten Zeitraum und mit der im Vertrag genannten Personenzahl nutzen. Eine Untervermietung oder Beherbergung von anderen Personen ist nicht gestattet und eine solche Nutzung wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auf Aufforderung seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor Antritt der Beherbergung zuzusenden (postalisch oder auf elektronischem Wege nach Ermessen des Gastes).

8.3. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für eine

ordnungsgemäße Belüftung, Beheizung und Reinigung während der Nutzungszeit, soweit nicht vom Leistungsumfang des Vertrages umfasst, zu sorgen hat.

8.4. Es ist nicht gestattet, eigene (größere) Elektrogeräte mit in die Unterkunft zu bringen und zu nutzen (z.B. Fritteuse, Gefrierschrank etc.)

8.5. Das Rauchen innerhalb der Mietobjektes, auf Hausfluren und in sonstigen Räumlichkeiten in den der Anmietung zugehöriger Gebäude, wie z.B. Garagen ist generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen berechnet der Gastgeber eine gesonderte Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 €.

8.6. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Unterkunft nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gastgebers erlaubt. Eine Zustimmung gilt auch als gegeben, wenn die Erlaubnis zur Mitnahme von Haustieren ausdrücklich und in entsprechend genauer Festlegung in den Inseraten oder Angeboten für die Unterkunft ausgewiesen ist. Für die Unterbringung von Tieren kann der Gastgeber einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Gastgebers untergebracht, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € für eine Sonderreinigung zur Wiederherstellung der Allergikerverträglichkeit berechnet.

8.7. Liegt eine Erlaubnis zur Unterbringung von Haustieren vor, sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist nicht gestattet, dass sich Ihr Tier auf Betten, Polster Couch, aufhält. Starker Hundegeruch ist nachhaltig. Falls das Haustier die Unterkunft sowie allgemeine Räume (Treppenhaus, Flur…) verunreinigt, liegt es in der Verantwortung des Gastes, die entsprechenden Bereiche zu reinigen. Das Haustier muss zu 100 % stubenrein, frei von Krankheiten und keine Gefahr für andere Feriengäste, Vermieter und Nachbarn darstellen. Für Haustiere dürfen keine Handtücher oder Decken der Unterkunft benutzt werden. Es ist nicht erlaubt, die Haustiere mitzubringen ohne Anmeldung bei der Buchung. Hunde sind innerhalb des gesamten Grundstückes zu beaufsichtigen. Bitte bedenken Sie, dass andere Gäste großen Respekt vor Hunden haben können. Hunde sind auf Gebieten, auf welchen auch andere Gäste oder anderweitige Personen Zutritt haben, stets an der Leine zu führen. Der Aufenthalt von Tieren ohne Begleitpersonen in der Ferienunterkunft, auch kurzzeitig, ist nicht gestattet. Der Mieter haftet für alle durch die mitgebrachten Tiere am Mietobjekt, dessen Einrichtung und Umgebung, entstandenen Schäden und Verunreinigungen.

8.8. Die allgemeinen Ruhezeiten sind zu beachten. Ab 22 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe, hier ist Zimmerlautstärke einzuhalten. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. Private oder öffentliche Feiern, Versammlungen oder Inanspruchnahme des Mietobjektes, welche über die übliche Beherbergung im Urlaubsumgang hinausgehen, sind im Vorwege bei der Verwaltung anzuzeigen und nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

8.9. Es ist darauf zu achten, dass der Aufenthalt angrenzender Urlauber und Bewohner nicht eingeschränkt wird. Umsichtiges Verhalten wird entsprechend vereinbart.

8.10. Beim Verlassen der Unterkunft sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. Des Weiteren wird vereinbart, dass die Heizung beim Verlassen der Unterkunft ausgeschaltet werden. Bei Abreise des Gastes ist die Unterkunft zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadenfrei zu hinterlassen. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Unterkunft zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen und die Unterkunft besenrein zu verlassen, sowie das Geschirr abgewaschen und getrocknet in den Schrank zuräumen.

8.11. Die Internetnutzung ist, wenn angeboten und vereinbart, gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Eine garantierte Bandbreite kann nicht zugesichert werden.

8.12. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Unterkunft nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Gastgeber von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

8.13. Müll und Abfälle sind nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt zu trennen. Der Müll ist derart aus der Ferienunterkunft, auch innerhalb der laufenden Miete zu entfernen, dass sich keine flüchtigen oder dauerhaften Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Schimmel, Gerüche, Ungezieferanlockung oder Flecke entstehen. Alle mitgebrachten Lebensmittel sind aus der Unterkunft, insbesondere dem Küchenbereich, dem Kühlschrank und dem Tiefkühlschrank bei Abreise zu entfernen.

8.14. Mülleimer bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Mülltonne entsorgen.

8.15. Gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Stellen Sie Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage.

8.16. Falls Insekten oder Ungeziefer, insbesondere wenn sie jahreszeitbedingt auftreten, vom Gast entfernt werden, so sind diese so zu vertreiben, dass keine Spuren oder Flecken an Wänden, Mobiliar, Wäsche oder sonstigem Inventar entsteht. Andernfalls werden dem Mieter die Kosten zur Beseitigung dieser Rückstände und Wiederherstellung eines einwandfreien Zustandes berechnet.

8.17. Inneneinrichtungsgegenstände und Möbel für die Inneneinrichtung sind ausdrücklich nicht für die Verwendung außerhalb des Mietobjektes geeignet und dürfen nicht ins Freie, auch nicht temporär, verbracht werden.

8.18. Der Gast stellt sicher, dass bei Nutzung von Kerzen im Inneren des Mietobjektes umfangreich auf den Brandschutz geachtet wird und dass Kerzen nur unter Aufsicht brennen dürfen. Es dürfen sich keine brennbaren oder leicht endzündbaren Gegenstände oder Chemikalien in der Nähe befinden. Außer Kerzen sind keine offenen Feuer, wie Grills, auch keine Tischgrills in der Unterkunft im Betrieb und auch nach Nutzung zur Aufbewahrung erlaubt.

8.19. Ist ein Schwimmbecken oder Pool Bestandteil des Mietobjektes, ist auf jeweilig sorgsame und verschmutzungsfreie Nutzung des Wasserbereiches zu achten. Jegliche Art von Verunreinigungen, insbesondere durch Reinigungs-, Körperflege- und Waschmittel, aber auch durch Sand, Nahrungsmittel, Müll, Bekleidungsreste oder Kleinteile sind zu vermeiden. Etwaige Störungen des Betriebs, Reparaturmaßnahmen oder gesonderte Reinigungsmaßnahmen, sowie entsprechende Folgekosten durch Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit welche sich auf die unsachgemäße Nutzung oder Verschmutzung zurückführen lassen, haftet der Mieter.

8.20. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung und für Folgekosten, wie beispielsweise Vermietausfälle.

8.21. Stellt der Gastgeber Grillgeräte zur Verfügung, sind diese nach Gebrauch bzw. vor der Abreise bitte entsprechend zu reinigen. Den Grillrost säubern und die Asche bzw. die restliche Kohle in der Metallwanne entsorgen. Wenn Sitzpolster für die Terrassen-/Gartenmöbel vorhanden sind, sollen diese stets bei Nichtgebrauch und insbesondere über Nacht oder bei Abwesenheit der Mieter mit den Innenbereich genommen werden nehmen. Das gilt auf für die Verwendung von vorhandenen Decken oder sonstigen Kissen und Textilmaterialien. Diese sind ferner nicht im Außenbereich auf dem Boden zu verwenden.

8.22. Es ist nicht gestattet, sich Zutritt zu nicht mit dem Mietobjekt im Angebot ausgewiesenen Nebengelassgebäuden, zu verschaffen. Das gilt auch entsprechend für Hauswirtschafts- und Vorratsräume, auch dann, wenn der Gast Zugang zu den entsprechenden Schlüsseln für die Hausmeister oder Reinigungsdienstleister erhält.

8.23. Sind auf dem Grundstück im Außenbereich Wasserhähne zugänglich, ist davon auszugehen, dass dies als Brunnenwasser und nicht als Trinkwasser zu verwenden ist. Bei Kleinkindern ist darauf zu achten, dass sie sich nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von Teichen, Pools, dem Meer oder sonstigen Wasserstellen aufhalten dürfen. Die Gäste haften in jedem Fall für mitreisende Kinder.

8.24. Bei Vorhandensein einer Sauna, informieren Sie sich vor Inbetriebnahme der Sauna über die Bedienung, Funktion und Sicherheitshinweise der Geräte. Grundsätzlich besteht beim Betrieb der Geräte Brand-, Verbrüh-, Verbrennungsgefahr und jegliche Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Nutzen Sie Sauna nur in Gegenwart einer zweiten Person und bei einwandfreier Gesundheit, Wohlbefinden. Bitte Sauna nicht unter Alkohol- und/oder Medikamenteneinfluss nutzen. Bitte legen Sie keine brennbaren Gegenstände auf den Saunaofen und verwenden Sie für den Aufguss nur dafür vorgesehene Aufgussflüssigkeiten und die Schöpfkelle (maximal 8-10 Kellen). Nie das Wasser aus dem Behälter direkt auf den Ofen gießen. Bitte Nutzen Sie in der Sauna die Handtücher und setzen /legen Sie sich nie ohne die Handtücher auf /gegen das Holz (vermeiden Sie, dass Schweiß oder andere Flüssigkeiten auf das Holz gelangen). Bitte stellen Sie die Sauna nach jeder Benutzung aus. Drehen Sie aus Sicherheitsgründen den Thermostaten der Sauna immer bis zum Anschlag nach links (Minimum) und schalten die Geräte zusätzlich über den Ein-/Ausschalter komplett aus. Vergewissern Sie sich, dass die Geräte abgestellt sind.

8.25. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.26. Dem Mieter ist untersagt, selbstständig Änderungen an der Programmierung der Heizungsanlage, der technischen Geräte, von Schließanlagen und Kommunikationssystemen, wie dem Internet / Wlan Anschluss, den Audio-, Video und Fernsehgeräten usw. vorzunehmen. Alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration gehen zu Lasten des Mieters.

8.27. Wenn der Gastgeber Waschmaschinen, Trockner, Bügeleisen oder andere Geräte zur Behandlung der Wäsche zur Verfügung stellt, nutzt der Gast diese Geräte auf eigenes Verantworten der korrekten Behandlung der Wäsche. Es wird keine Haftung für die Unversehrtheit der Textilien durch die Benutzung der Geräte übernommen. Der Gast hat sich selbst mit der korrekten Bedienung vertraut zu machen. Wasserführende Geräte sind nur unter Anwesenheit der Mieter zu betreiben. Bei Wasseraustritt ist unverzüglich der Betrieb zu stoppen, weiterer Wasseraustritt zu verhindern und der Gastgeber unverzüglich über den Vorfall zu informieren.

8.28. Die Möbel haben einen festen Platz in der Unterkunft, der sich nach deren Funktion richtet. Der Gast wird angehalten, den Stellplatz der Möbel nicht zu verändern.

8.29. Auf dem Grundstück dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Zelte, Wohnmobile oder ähnliche Dinge zu Übernachtungszwecken aufgestellt werden.

8.30. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. In jedem Fall ist der Gast verpflichtet, etwaige Mängelanzeigen schriftlich an den Verwalter zu übermitteln. Hierfür ist die Kontaktadresse info@schwalbennest-ruegen.de zu verwenden. Erst nach Bestätigung des Erhalts der Mängelanzeige beginnt die Frist zur Behebung des Mangels. Unterbleibt die rechtzeitige und korrekte Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

8.31. Der Gastgeber oder seine Mitarbeiter haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Unterkunft, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder bei dringenden Reparaturen oder Vorsorgemaßnahmen, welche der Sicherstellung des vertragsgerechten Aufenthaltes und vollständigen Erfüllung der jeweilig aktuellen oder nachfolgenden Mietverhältnisse dienen. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Gastgeber wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

8.32. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Die Mängel müssen sofort bei Anreise und Übergabe des Objektes dem Gastgeber übermittelt werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. Er hat zuvor der Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe, mindestens jedoch einen Werktag, zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von des Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für die Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

9. Haftung des Gastgebers

9.1. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gastgebers beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet, oder soweit die Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird sich der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Gastgeber nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Gastgebers nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Unterkunft verwahrt und/oder hinterlässt.

9.3. Jahreszeitlich bedingte Vorkommen von Ungeziefer (wie z.B. Mücken oder Fliegen) innerhalb und außerhalb des Mietobjektes stellen keinen Mangel durch den Gastgeber dar, wenn er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich das Aufkommen des Ungeziefers erst herbeigeführt hat.

9.4. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9.5. Der Gastgeber haftet nicht für uneingeschränkte, ganzjährige Sicht oder Verfügbarkeiten auf in der Nähe befindliche Umgebungsaspekte, wie Gewässer, Sehenswürdigkeiten, bestimmte Angebote in Flora und Fauna. Insbesondere die Beeinträchtigung durch jahreszeitliche und meteorologische Gegebenheiten ist nicht dem Gastgeber anzulasten. Dies gilt auch, wenn diese Sichten und Verfügbarkeiten in der Objektbeschreibung entsprechend angegeben sind.

9.6. Der Gastgeber garantiert nicht die freie Zugänglichkeit von Wegen und Stegen zu Angeboten in der Umgebung, wie Badestellen, Stegen, Stränden, Sehenswürdigkeiten usw.

9.7. Bei Vorhandensein von Pool oder Schwimmbecken haftet der Gastgeber nicht für Gefahrenquellen für Kinder und Nichtschwimmer. Hier obliegen die Aufsichtspflicht und entsprechende Vornahme von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen dem Mieter. Der Gastgeber sichert nicht eine bestimmte Wassertemperatur oder unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Wasserbereiches vor und kann nach eigenem Ermessen, im Falle des Erfordernisses aus hygienischen Gründen oder in Erfordernis von Wartungsarbeiten den Wasserbereich jederzeit stilllegen.

9.8. Der Gastgeber kann nicht alle möglichen Gefahrenquellen hinsichtlich Zugänglichkeit und Gefahrenpotential, insbesondere für Kleinkinder, überwachen und vermeiden. Hier übernehmen die Mieter selbstständig die Obacht auf Stoßkanten, Steckdosenzugänglichkeit, Stolperstellen, Treppengefahren, Wärmequellen, Verkehrsgefahren usw.

9.9. Optische Unzulänglichkeiten, welche nicht die Funktionalität der Ausstattung und Einrichtung beeinträchtigen, stellen keinen Mangel im Sinne des Beherbergungsvertrages dar. Der Gastgeber ist angehalten, diese optischen Beeinträchtigungen regelmäßig zu kontrollieren und in sinnvollen Abständen abzustellen, jedoch berechtigen diese optischen Unzulänglichkeiten nicht zur Minderung des Mietpreises.

9.10. Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

9.11. Der Gastgeber haftet nicht bei Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Grundstück der Feriensiedlung Schwalbennest geparkt werden, insbesondere nicht bei Schäden durch herabfallende Äste und Zapfen von Bäumen.

9.12. Der Gastgeber haftet generell nicht bei Einbruch, Diebstahl und Entwendung von persönlichen Sachen im Bungalow, aus dem KFZ und auf dem Gelände. Der Gast kann dafür seine eigene Hausratversicherung, sofern vorhanden, geltend machen.

10. Haftung des Gastes und fristloses Kündigungsrecht des Gastgebers

10.1. Der Gast haftet dem Gastgeber für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder durch eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und ‐Umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen / Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/ Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen.

10.2. Der Gast hat jeden in und an den Unterkünften, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast des Gastgebers für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).

10.3. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Gastgeber Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten in Höhe von 25,- € inkl. MwSt.

10.4. Soweit der Gast eine Haft‐ und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden der vorbezeichneten Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer an die Gastgeber ab und ermächtigt diese zugleich diese Ansprüche gegen den Versicherer im eigenen Namen geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.

10.5. Verstößt der Gast, trotz Abmahnung, in erheblicher Weise gegen die Hausordnung oder gegen die vertraglichen Vereinbarungen oder erfolgt eine Veränderung der Nutzung der Unterkunft oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann die Gastgeber den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Vertragszeitraum verlangen. Stellt der Gastgeber fest, dass die Räumlichkeiten von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Vertrag vereinbart, so kann er zudem einen entsprechenden Aufpreis erheben.

11. Verjährung

11.1. Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag gegenüber dem Gastgeber aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Gastgeber haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Gastgebers verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

11.2. Schweben zwischen dem Gast und des Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder die Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2. Für Klagen gegen Gäste/Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn‐/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn‐/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. Gerichtsstand ist am Firmensitz Rügen.

12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.01.2024

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